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Für Anschlageinrichtungen, die bei Bauwerken eingesetzt werden und dazu bestimmt sind, Stürzen von Personen aus der Höhe vorzubeugen oder Stürze abzufangen, gibt es keinen geeigneten Beschluss hinsichtlich der Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit. Daher wurde festgelegt, welches System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit für die Anschlageinrichtungen gelten soll.
Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Anschlageinrichtungen dazu bestimmt sind, Stürzen von Personen aus der Höhe vorzubeugen oder Stürze abzufangen, wurde ein System zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit gewählt, das die laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch den Hersteller und die Stichprobenprüfung von Proben, die von der notifizierten Produktzertifizierungsstelle im Herstellungsbetrieb oder in den Lagereinrichtungen des Herstellers entnommen wurden: das System 1+.
Der Beschluss (EU) 2018/771 trat am 14. Juni 2018 in Kraft.
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