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Spielzeugrichtlinie ändert Grenzwert für Anilin

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Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG

Die Europäische Kommission hat die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug (Spielzeugrichtlinie) geändert, um das Vorhandensein von Anilin, einem Stoff, der im Verdacht steht, krebserregend zu sein, in bestimmten farbigen Spielzeugmaterialien zu begrenzen.

Neue Grenzwerte für Anilin

Die neuen Grenzwerte tragen dazu bei, die Exposition von Kindern gegenüber diesem Stoff, der Bestandteil von Farbstoffen für Textilien, Leder und Fingerfarben ist und daher in Spielzeug vorhanden sein kann, deutlich zu verringern, insbesondere wenn kleinste Kinder diese in den Mund nehmen. In der Änderung wird ein Grenzwert von 10 mg/kg für Anilin in Fingerfarben, wo es in freier Form vorkommt, und von 30 mg/kg für Anilin in Textil- oder Lederspielzeugmaterial festgelegt, was die niedrigste Konzentration ist, bei der es mit einem speziellen Test zur Identifizierung des Stoffes als Teil anderer Gemische nachgewiesen werden kann.

Die Spielzeugrichtlinie legt Sicherheitskriterien fest, die Spielzeuge erfüllen müssen, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden können. Die Änderung folgt auf eine öffentliche Konsultation zu den Anilin-Grenzwerten, die im Jahr 2020 stattgefunden hat. Nach einem positiven Votum des Ausschusses für Spielzeugsicherheit am 16. Dezember 2020 und einer dreimonatigen Prüfungsfrist für das Europäische Parlament und den Rat hat die EU-Kommission die Richtlinie (EU) 2021/903 veröffentlicht, die die Spielzeugrichtlinie entsprechend in Anhang II Anlage C ändert. 

Die Änderungen sind ab 5. Dezember 2022 anzuwenden.

Einstufung von Anilin

Anilin (CAS-Nummer 62-53-3) ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates als karzinogen (Kategorie 2) und als mutagen (Kategorie 2) eingestuft. In Anhang II Anlage C der Richtlinie 2009/48/EG sind spezifische Grenzwerte für chemische Stoffe festgelegt, die in Spielzeug verwendet werden, das für Kinder unter 36 Monaten bestimmt ist, bzw. in anderem Spielzeug, das dazu bestimmt ist, in den Mund genommen zu werden.


Weiterführende Informationen

Rechtsvorschriften über Spielzeug

Richtlinie (EU) 2021/903 zur Änderung der Spielzeugrichtlinie

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