Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

Standby-Energieverbrauch für elektrische und elektronische Haushaltsgeräte und Bürogeräte

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

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Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte

Der Standby-Energieverbrauch bei Produkten wie elektrische und elektronische Haushaltsgeräte und Bürogeräte wird durch eine neue EU-Verordnung reduziert.

Auf energieverbrauchsrelevante Produkte wie elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von Energie im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb. Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerung des Stromverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und her­stellerneutraler Technologien erreicht, die zu ei­ner Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen.

Inhalt der Ökodesign Verordnung über Elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb

  1. Produktgruppe:
    Elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb
  2. Von der Verordnung erfasst sind:
    • Für die Verwendung im Haushalt ausgelegte, geprüfte und vermarktete Geräte:
      • elektrische Backöfen, einschließlich in Herde integrierter Backöfen;
      • elektrische Kochmulden und Kochfelder;
      • Mikrowellenherde;
      • Toaster;
      • Fritteusen;
      • Kaffeemaschinen;
      • Mühlen;
      • Geräte zum Öffnen oder Verschließen von Behältnissen oder Verpackungen;
      • elektrische Messer;
      • sonstige Geräte zum Kochen und zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, zur Zubereitung von Getränken, zum Putzen sowie zum Pflegen von Wäsche, jedoch mit Ausnahme von Haushaltsgeschirrspülern, die unter die Verordnung (EU) 2019/2022 der Kommission fallen, sowie Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrocknern, die von der Verordnung (EU) 2019/2023 der Kommission erfasst sind;
      • Haarschneidegeräte, Haartrockner, Haarbehandlungsgeräte, elektrische Zahnbürsten, Rasierapparate, Massage- und sonstige Körperpflegegeräte;
      • Waagen.
    • Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmte informationstechnische Geräte, einschließlich Drucker, jedoch mit Ausnahme von Desktop-Computern, integrierten Desktop-Computern und Notebook-Computern, die unter die Verordnung (EU) Nr. 617/2013 der Kommission fallen, Servern und Datenspeicherprodukten, die unter die Verordnung (EU) 2019/424 der Kommission fallen, sowie elektronischen Displays, die von der Verordnung (EU) 2019/2021 der Kommission erfasst sind.
    • Geräte der Unterhaltungselektronik:
      • Radiogeräte;
      • Videokameras;
      • Videoabspielgeräte;
      • Hi-Fi-Abspielgeräte;
      • Audioverstärker;
      • Lautsprecher;
      • Heimkinosysteme;
      • Medien-Streaminggeräte;
      • Musikinstrumente;
      • komplexe Set-Top-Boxen und einfache Set-Top-Boxen;
      • sonstige Geräte zur Aufnahme oder Wiedergabe von Bild oder Ton, auch durch Signale oder andere Technologien, mit denen Bild und Ton auf andere Weise als durch Telekommunikation verbreitet werden, jedoch mit Ausnahme elektronischer Displays, die unter die Verordnung (EU) 2019/2021 fallen, und Projektoren mit Mechanismen zum Wechseln von Linsen unterschiedlicher Brennweiten.
    • Spielzeuge, Freizeit- und Sportgeräte:
      • elektrische Eisenbahnen oder Autorennbahnen:
      • Spielekonsolen;
      • Sportgeräte;
      • sonstige Spielzeuge und Freizeitgeräte;
    • Motorbetriebene verstellbare Möbel:
      • höhenverstellbare Schreibtische;
      • Hebebetten und -stühle, ausgenommen Medizinprodukte und Rollstühle;
      • sonstige motorbetriebene verstellbare Möbel;
    • Motorbetriebene Gebäudeelemente:
      • Fensterläden;
      • Jalousien;
      • Abschirmungen;
      • Sonnensegel und Markisen;
      • Pergolas;
      • Gardinen;
      • Türen;
      • Tore;
      • Fenster;
      • Oberlichter;
      • sonstige motorbetriebene Gebäudeelemente.
  3. Verordnung EU) 2023/826
    Anmerkung:
    Die bisherige Verordnungen (EG) Nr. 1275/2008
    und (EG) Nr. 107/2009 werden mit Wirkung zum 9.5.2025  aufgehoben.
    Änderung 1 durch Verordnung (EU) 2023/2533
  4. Anzuwenden ab 09. Mai 2025
  5. Umsetzung in nationales Recht
    Die Ökodesign-Richtlinie (Rahmenrichtlinie) 2009/125/EG wurde durch das Energiebetriebene Produktegesetz (EBPG) umgesetzt.
    Die o. g. Durchführungsmaßnahme tritt als EU-Verordnung unmittelbar in Kraft.
  6. Primärer Umweltaspekt
    Der Energieverbrauch im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb.
  7. Konformitätsbewertungsverfahren
    Anhang IV der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG: internes Entwurfskontrollsystem oder
    Anhang V der Rahmenrichtlinie 2009/125/EG:  Managementsystem  z. B. nach harm. Normen oder EMAS
  8. Kennzeichnung
    – CE-Kennzeichung (auf dem Produkt)
    Anmerkung:
    Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten
    .
  9. Mitzuliefernde Unterlagen
    – EU-Konformitätserklärung
    – Handbuch für Endbenutzer
    Anmerkung: Die Unterlagen sind in der Sprache des Verwendungslandes zu erstellen.
  10. Harmonisierte Normen
    werden im EU-Amtsblatt veröffentlicht
  11. Beteiligte Drittstellen (zugelassene Stellen) zur Konformitätsbewertung
    Nicht vorgesehen.

Ökodesign Anforderungen von elektrische und elektronische Haushalts- und Bürogeräte im Aus-Zustand, im Bereitschaftszustand und im vernetzten Bereitschaftsbetrieb

  1. Ökodesign-Anforderungen
    • Energieeffizienzanforderungen:
      • Leistungsaufnahme im Aus-Zustand;
      • Leistungsaufnahme im Bereitschaftszustand;
      • Leistungsaufnahme im vernetzten Bereitschaftsbetrieb;
    • Funktionsanforderungen:
      • Verfügbarkeit des Aus-Zustands und des Bereitschaftszustands
      • Stromsparfunktion bei allen Geräten mit Ausnahme vernetzter Geräte;
      • Stromsparfunktion bei vernetzten Geräten;
      • Möglichkeit zur Deaktivierung drahtloser Netzwerkverbindungen:
    • Informationsanforderungen:
      • Handbücher für Endnutzer und die frei zugänglichen Websites der Hersteller, Importeure oder Bevollmächtigten müssen, soweit zutreffend, für alle Geräte:
      • Für Zwecke der Konformitätsbewertung die technische Dokumentation
  2. Umgehung und Software-Aktualisierungen
    • Der Hersteller, Importeur oder Bevollmächtigte darf keine Geräte in Verkehr bringen, die so gestaltet sind, dass sie erkennen können, dass sie geprüft werden, z. B. durch Erkennung der Prüfbedingungen oder des Prüfzyklus, und dass sie während der Prüfung automatisch durch eine gezielte Änderung ihrer Leistungsmerkmale reagieren, um einen günstigeren Wert in Bezug auf einen der Parameter in der technischen Dokumentation oder einer sonstigen beigefügten Dokumentation zu erzielen.
    • Nach einer Software- oder Firmware-Aktualisierung dürfen sich der Energieverbrauch des Geräts und alle anderen angegebenen Parameter, die nach der ursprünglich für die Konformitätserklärung verwendeten Prüfnorm gemessen werden, nicht verschlechtern, außer wenn der Nutzer vor der Aktualisierung seine ausdrückliche Zustimmung gibt. Das Ablehnen der Aktualisierung darf zu keiner Leistungsänderung führen.
    • Eine Software-Aktualisierung darf nicht bewirken, dass sich die Leistungsmerkmale des Geräts derart verändern, dass die für die Konformitätserklärung geltenden Ökodesign-Anforderungen nicht mehr eingehalten werden.

Weiterführende Informationen

Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte


Kategorisiert als:Aktuell, Elektronische Produkte

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