Schlagwort: Explosionsschutzprodukteverordnung
Explosionsschutzprodukteverordnung (11. ProdSV)
Mit der Neufassung der 11. ProdSV erfolgt die Umsetzung der Richtlinie 2014/34/EU in nationales Recht. Die aus dem Beschluss Nr. 768/2008/EG in das Kapitel 4 der Richtlinie 2014/34/EU übernommenen Bestimmungen zu der Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen sind in Deutschland bereits mit den Abschnitten 3 und 4 des ProdSG, auf das die 11. ProdSV abgestützt ist, umgesetzt. Sie ergänzen die 11. ProdSV und gelten unmittelbar.