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Ein Reparierbarkeitsindex soll für Smartphones (Mobiltelefone) und Tablets für mehr Nachhaltigkeit und Transparenz sorgen.
Eine Möglichkeit die Nachhaltigkeit von Konsumprodukten zu stärken ist Reparierbarkeit von Produkten beim Produktdesign zu berücksichtigen. Um die Reparierbarkeit für Verbraucher transparent darzustellen, ist die Kennzeichnung durch einen Reparierbarkeitsindex sinnvoll (so wie ihn ähnlich Frankreich seit 1.1.2021 eingeführt hat).
Neue EU-Verordnungen (siehe unten) sehen den Reparierbarkeitsindex ab 20. Juni 2025 für Smartphones und Tablets vor.
Der Reparierbarkeitsindex ist ein Zahlenwert von 1 bis 4 für die Ermittlung der Reparatur-Klasse (A bis E), die dann auch maßgebend für Kennzeichnung auf dem Ökodesign-Kennzeichnungslabel ist.
Reparierbarkeitsindex für Smartphones (Mobiltelefone) und Tablets
Der Reparierbarkeitsindex (R) wird für Smartphones und Tablets anhand der nachstehenden Kriterien ermittelt:
- Der verfügbaren bzw. zu reparierenden Ersatzteile
- Nur Display
- Display + Batterie
- Display + Batterie + Rückendeckel
- Display + Batterie + Rückendeckel + Kamera
- alle Teile
- Dauer der Software-Updates
- 5 Jahre
- 6 Jahre
- 7 Jahre
- Reparatur-Durchführungen
- durch Reparateure zu angemessenen Preisen
- durch Reparateure kostenlos
- durch den Nutzer
- die Anzahl der erforderlichen Reparaturschritte für die auszutauschenden Teile1
- die Befestigungsteile (neu kaufen, nichtwiederverwendbar , wiederverwendbar oder kostenlos mit dem Ersatzteil) der auszutauschenden Teile1
- die erforderlichen Werkzeuge (im Handel erhältlichen Werkzeuge, mit dem Produkt mitgelieferten Werkzeuge, mit dem Ersatzteil mitgelieferten Werkzeuge, keine Werkzeuge erforderlich)
1 Ersatzteile: Display-Einbau, Batterie, Rückseite bzw. Rückseiten-Einbau, Frontkamera-Einbau, Rückkamera-Einbau, externer Ladeanschluss, mechanische Bedienelemente, Hauptmikrofon(e), Lautsprecher;
Der Reparierbarkeitsindex (R) wird mit unterschiedlichen Faktoren und Punkten nach einem Berechnungsverfahren ermittelt, der dann die oben genannte Reparatur-Klasse (A bis E) bestimmt (siehe nebenstehendes Bild rechts oben)
Die EU-Kommission hat für die Berechnung des Reparierbarkeitsindex eine Excel Kalkulationstabelle zur Verfügung gestellt.
Der errechnete Reparierbarkeitsindex bestimm die Reparierbarkeitsklasse (A bis E), die zusätzlich auf dem Energiekennzeichnungs-Label angegeben werden muss.
Erstmalig legt die EU-Kommission für Produkte eine Kennzeichnungspflicht für die Reparierbarkeitsklasse (A bis E) auf EU-Ebene fest.
Hersteller von Smartphones und Tablets müssen eine Reparierbarkeitsklasse auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind. Das neue Ökodesign-Kennzeichnungslabel soll EU-weit ab 20. Juni 2025 auf den Geräten zu finden sein.
Weiterführende Informationen
EU-Verordnung (EU) 2023/1970 auf Basis der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EU von Smartphones und Slate-Tablets
Die Delegierte Verordnung (EU)/2023/1969 zur Ergänzung der Energieverbrauchskennzeichnung-Verordnung (EU) 2017/1369von Smartphones und Slate-Tablets.
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