Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist ein starkes und geeignetes Instrument ist, um die Energieeffizienz von Produkten zu erhöhen. Durch eine geeignete Konzeption und konstruktive Maßnahmen erreichen die Hersteller energieintensiver Produkte erhebliche Einsparungen hinsichtlich des Energieverbrauchs in der Nutzungsphase z. B. Strom- und Wasserverbrauch. Die spezifischen Ökodesign-Anforderungen werden durch die unmittelbar rechtswirkenden Durchführungsmaßnahmen z. B. Verordnung (EU) Nr. 547/2012 für Wasserpumpen festgelegt. Sie treten schrittweise in Kraft, damit die Herstellern einen ausreichenden Zeitraum für die Anpassung der dieser Verordnung unterliegenden Erzeugnisse zur Verfügung stehen.
Anmerkung:
Die in der Verordnung (EU) Nr. 547/2012 festgelegten Mindestanforderungen betreffen nur die hydraulische Leistung von Wasserpumpen, nicht aber den Motor. Die Mindestanforderungen an Motoren sind in der Verordnung (EG) Nr. 640/2009 separat festgelegt.
Anforderungen der erste Stufe (zum 1.1.2013):
Gemäß der Durchführungsmaßnahme Verordnung (EU) Nr. 547/2012 für Wasserpumpen treten zum 1. Januar 2013 nachstehende Anforderungen in Kraft:
a) spezifische Ökodesign-Anforderungen hinsichtlich des Wirkungsgrades
b) Ökodesign-Anforderungen hinsichtlich der Bereitstellung von Produktinformationen
- in der technischen Dokumentation der Wasserpumpe und
- auf frei zugänglichen Internetseiten des Pumpenherstellers
Außerdem sind folgende Informationen dauerhaft auf oder nahe dem Leistungsschild anzubringen:
- der Mindesteffizienzindex M ≥ ….
- das Baujahr
- der Herstellername oder Warenzeichen, amtliche Registrierungsnummer, Herstellungsort
- Angabe zu Art und Größe des Produkts
- hydraulischer Pumpenwirkungsgrad (%) bei korrigiertem Laufwerksdurchmesser [xx,x] oder alternativ die Angabe [–,-]
Wann treten weitere Stufen in Kraft?
Die zweite Stufe tritt zum 1. Dezember 2015 in Kraft.
Weiterführende Informationen
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Zur Durchführungsmaßnahme Verordnung (EU) Nr. 547/2012
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