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Maschinenrichtlinie: Beanstandungsfälle nationaler Marktüberwachung

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

Sichere Produkte mit einer wirksamen und effizienten Marktüberwachung
Marktüberwachung Maschinenrichtlinie

Der Beitrag listet Beanstandungsfälle auf, die die Marktüberwachung im Rahmen der Maschinenrichtlinie gemeldet haben.

Wenn ein Mitgliedstaat im Rahmen seiner Marktüberwachung feststellt, dass eine von der Maschinenrichtlinie erfasste und mit der CE-Kennzeichnung versehene Maschine, der die EU-Konformitätserklärung beigefügt ist, bei bestim- mungsgemäßer oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen und gegebenenfalls von Haustieren oder Sachen zu gefährden droht, dann muss er alle zweckdienlichen Maßnahmen treffen, um diese Maschine aus dem Verkehr zu ziehen, ihr Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme dieser Maschine zu untersagen oder den freien Verkehr hierfür einzuschränken..

Er unterrichtet die Kommission und die übrigen Mitgliedstaaten unverzüglich über eine solche Maßnahme, begründet seine Entscheidung und gibt insbesondere an, ob die Nichtübereinstimmung zurückzuführen ist auf

  • Nichterfüllung der grundlegenden Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der MaRL
  • unsachgemäße Anwendung
  • Mängel in der angewandten harmonisierten Norm

Die Kommission prüft die getroffenen Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörde gerechtfertigt war und veröffentlicht diese Entscheidung als „Durchführungsbeschluss“.

Beanstandungsfälle im Rahmen der EU-Marktüberwachung:

ProduktBeanstandungMissachtung der spez. Anforderungen nach Anhang Irelevante harmon. Normgetroffene Anordnungveröffentlichter Durchführungs-beschluss
Schneckenförderermangelhafte Schutz-einrichtungen1.3.7 Bewegte Teile1.3.8 Wahl der Schutzeinrichtung1.4.2.2 Bewegliche trennende Schutzeinrichtung2.1.1d) Nahrungsmittelmaschine-Reinigung Verbot des InverkehrbringensBeschluss vom 9. Okt. 2013
Rasentrimmer 1.4.1 Allg. Schutzeinrichtung1.4.2 Trennende Schutzeinrichtung1.7.3 Kennzeichnung Verbot des Inverkehrbringens(EU) 2015/903
SchlagbohrerFehlende Widerstands-fähigkeitsprüfung1.3.2 Bruchrisiko
1.7.3 Kennzeichnung
1.7.3 Betriebsanleitung
 Verbot des Inverkehrbringens(EU) 2015/975
BrennholzspalterFehlende Integration der Sicherheit1.1.2 Grundsätze der Integration
1.3.7 Risiken durch bewegte Teile
1.4.3 Nichtrennende Schutzeinrichtung
 Verbot des Inverkehrbringens(EU) 2015/1377
HochdruckreinigerElektr. Gefährdung1.5.1 Elektr. Energieversorgung
1.5.2 Statische Elektrizität
EN 60335-2-67 Verbot des Inverkehrbringens (EU) 2016/175
CNC-MaschineEmittierte Kühlschmiermittel-Dämpfe1.5.13 Emission gefährlicher Stoffe Verbot des Inverkehrbringens(EU) 2019/121
ScherenhubwagenRohrbruchsierungs-ventil  funktioniert nicht ordnungsgemäß4.1.2.6c Unkontrolliertes Herabfallen Verbot des Inverkehrbringens(EU) 2019/902
Werkstattkranmangelhafte Standsicherheit1.3.1 Risiko des Verlust der Standsicherheit
1.7.4 Betriebsanleitung
4.1.2.1 Risiken durch mangelhafte Standsicherheit
4.1.2.3 Festigkeit

Weiterführende Informationen:

Rechtsvorschriften zur Maschinenrichtlinie


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