Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 4 Monaten Die deutschen Marktaufsichtsbehörden haben das Inverkehrbringen einer tragbaren Kettensäge verboten, die von einem chinesischen Hersteller hergestellt und von einem deutschen Importeur auf dem europäischen Markt gebracht wurde. Die Kettensäge war zwar mit einer CE-Kennzeichnung nach der Maschinenrichtlinie versehen, jedoch eine vom Hersteller ausgestellte und unterzeichnete EG-Konformitätserklärung lag der MaschineDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
Getagged als: 2006/42/EG, Maschinenrichtlinie