Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor 2 Monaten Marktüberwachung Marktüberwachungsbehörden hatten aufgrund Sicherheitsmängel an einem unsicheren Brennholzschneidspalter das Inverkehrbringen untersagt. Schwedische Behörden hatten aufgrund Sicherheitsmängel an zwei Brennholzschneidspalter eines schwedischen Herstellers das Inverkehrbringen dieser Brennholzschneidspalter untersagt. Der Hersteller ergriff die notwendigen Maßnahmen um die nicht den Anforderungen entsprechende Erzeugnisse vom Markt zu nehmen. Die schwedischen Behörden begründeten die Maßnahme mit der Nichtübereinstimmung der Maschinen mit den folgenden grundlegendenDer Inhalt ist nur für registrierte User sichtbar. Falls bereits registriert, können Sie sich "anmelden". Neue User müssen sich zuerst "registrieren".
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