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EU-Kommission verzichtet wegen Chipmangel auf strenge Auslegung der Ökodesign-Anforderungen. Die EU-Kommission gibt in einer Bekanntmachung vom 9.12.2022 bekannt, dass zum 1. Jan. 2023 strengere Ökodesign-Anforderungen bei einigen Produkten gelten, aber kein Vertragsverletzungsverfahren einleitet, falls die nationalen Mitgliedstaaten die Durchsetzung ihrer Marktüberwachungsverpflichtungen nicht nachkommen, wegen Schwierigkeiten der Halbleiterchipsbeschaffung bei Hersteller von Netzteilen von Servern und Datenspeicherprodukten sowie Stromquellen von Schweißgeräten
Begründung
Um die Energieeffizienz der Netzteile von Servern und Datenspeicherprodukten sowie die Energieeffizienz der Stromquellen von Schweißgeräten im Einklang mit den neuen Anforderungen zu verbessern, müssen die Hersteller Bauteile mit neuen Leiterplatten installieren. Diese neuen Leiterplatten werden unter Verwendung von Halbleiterchips hergestellt. Aufgrund der anhaltenden weltweiten Versorgungskrise, die infolge der COVID-19-Pandemie bezüglich Halbleiterchips entstand, sind die Hersteller von Leiterplatten jedoch nicht in der Lage, die wachsende Nachfrage zu befriedigen
Für welche Produkte gelten die strengeren Ökodesign-Anforderungen bei Netzteilen und Schweißgeräten?
Zum 1. Januar 2023 treten bei nachstehende Produktarten strengere Anforderungen hinsichtlich ihrer Energieeffizienz in Kraft:
- Netzteile für Server und Datenspeicherprodukte gemäß Verordnung (EU) 2019/424
- Stromquellen von Schweißgeräten gemäß Verordnung (EU) 2019/1784
Dieses Zugeständnis der EU-Kommission ist nur möglich wenn die mangelnde Durchsetzung nicht über das erforderliche Maß hinausgeht und vom 1. Januar 2023 bis zum 1. Januar 2024 befristet ist.
Weiterführende Informationen
Bekanntmachung der EU-Kommission vom 9. Dez. 2022
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