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Der Beitrag soll einen Überblick über den digitalen Produktpass (DPP) schaffen, um die in den spezifischen Delegierten EU-Rechtsverordnungen enthaltenen Informationsanforderungen mit Hilfe der digitalen Technik zu erfüllen. Der standardisierte DPP, wurde durch den Europäischen „Green Deal“ der EU- Kommission bereits 2019 angeregt und soll durch konkrete rechtsverbindliche Verordnungen umgesetzt werden. Auch das Bundesministerium BMUV unterstützt nachdrücklich den digitalen Produktpass (DPP).
Der digitale Produktpass ist ein Instrument das die Entscheidungsfindung der Verbraucher beeinflussen und sie zu nachhaltigeren Entscheidungen bewegen kann.
Dabei handelt es sich um eine Produktkennzeichnung (z. B. einen QR-Code), die von verschiedenen Akteuren in der Lieferkette gescannt werden kann, um Informationen über die Nachhaltigkeit des Produkts zu erhalten, z. B. über die Produktmaterialien oder darüber, ob das Produkt wiederverwendet und recycelt werden kann. Der digitale Produktpass könnte es Plattformen ermöglichen, auf einfache Weise zuverlässige Informationen aus der gesamten Lieferkette zu sammeln und sie den Verbrauchern zu präsentieren (Rückverfolgbarkeit). Die Plattformen können die QR-Codes auch in die online präsentierten Produktbeschreibungen aufnehmen, um den Verbrauchern die Möglichkeit zu geben, verschiedene Produkte zu vergleichen. Durch den elektronischen Handel können die Verbraucher die DPP mit einer breiteren Palette von Waren vergleichen.
Darüber hinaus können Informationspflichten der Hersteller z. B. über die Verfügbarkeit von Ersatzteilen, das Verfahren für deren Bestellung und ein Reparaturhandbuch über den digitalen Produktpass abgewickelt werden.
Bereits existierender digitaler Produktpass
Ein erster Ansatz ist bereits durch die von der EU eingerichtete und öffentlich zugängliche EPREL Produktdatenbank, in der die energieverbrauchsrelevanten Haushaltsprodukte (Ökodesign-Richtlinie) und Reifen durch die Hersteller registriert werden. Die Daten werden über den QR-Code (auf den Energieverbrauchs-Kennzeichnungslabels) aufgerufen und können dann durch die Verbraucher verglichen werden.
Für Medizinprodukte gibt es die Einrichtung einer Europäischen Datenbank (EUDAMED). Sie ist ein wichtiger Aspekt der neuen Vorschriften für Medizinprodukte (Verordnung (EU) 2017/745) und In-vitro-Diagnostika (Verordnung (EU) 2017/746) für die Verhinderung von Missbrauch und Rückverfolgbarkeit. Eine einmalige Produktkennung (UDI) ist ein eindeutiger numerischer oder alphanumerischer Code für ein Medizinprodukt und erleichtert dessen Rückverfolgbarkeit und ergänzt die vorgeschriebenen Kennzeichnungsvorschriften für Medizinprodukte. Mit der UID hat man Zugang in der teilweise öffentlich zugänglichen Datenbank zu Produktinformationen und Zertifikate.
Digitaler Batteriepass für Batterien (siehe unten)
EU-Ökodesign-Verordnung über nachhaltige Produkte
Die vorgeschlagene (März 2022) neue „EU-Ökodesign-Verordnung über nachhaltige Produkte“ legt die Rahmenbedingungen fest für (fast) alle Produkte auf dem Binnenmarkt in Bezug auf Kreislauffähigkeit fest (Ausnahmen soll es nur noch für Lebensmittel, Futtermittel, Arzneimittel und lebende Tiere undPflanzen geben). Das ist z. B. die Haltbarkeit, Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Aufrüstbarkeit, Recyclingfähigkeit und die Möglichkeit der Wiederaufarbeitung, des Recyclings und der Rückgewinnung von Materialien. Sie deckt auch die Ressourcennutzung und Ressourceneffizienz, die Verwendung von Sekundärmaterialien (Materialien die beim Recyceln eines Ursprungsmaterials entstehen), das Vorhandensein gefährlicher Chemikalien, die Umweltauswirkungen und das erwartete Abfallaufkommen ab. Regeln für spezifische Produkte (Batterien, Textilien, Bauprodukte, ….) werden in delegierten EU-Rechtsverordnungen festgelegt.
In einer ersten Präferierung wurden nachstehende Produkte genannt:
- Textilien
- Möbel
- Matratzen
- Reifen
- Detergenzien (Reinigungs- und Waschmittel)
- Farben
- Schmierstoffe
- Eisen, Stahl, Aluminium
Anhang III der „Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte“ enthält allgemeine Anforderungen zu Inhalt, Registrierung und technische Umsetzung des digitalen Produktpasses.
So soll es eine Zentrale Registrierung geben mit einer möglichen dezentralen Speicherung. Eine eindeutige Kennung soll die Zuordnung von Produkt zu dem Wirtschaftsakteur und dem Produktionsstandort gewährleisten. Die jeweiligen Inhalte sollen für die jeweiligen Produktgruppen in die Delegierte Verordnungen festgelegt werden, wie Detailgrad (Modell, Charge oder jedes einzelne Produkt), Identifikationsmethode (QR-Code, RFID…).
Darüber hinaus enthält der Produktpass
- GTIN (Global Trade Identification Number) gemäß der Norm ISO/IEC 15459-6 oder einer gleichwertigen Kennung von Produkten oder Teilen davon
- einschlägige Warencodes wie einen TARIC-Code im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates
- der Datenträger, die eindeutige Produktkennung, die eindeutigen Kennungen der Wirtschaftsteilnehmer und die eindeutigen Kennungen der Einrichtungen müssen, sofern für die betreffenden Produkte relevant, der Normenreihe ISO/IEC 15459 entsprechen.
- Name, Kontaktdaten und eindeutige Kennung des in der Union ansässigen Wirtschaftsteilnehmers die Aufgaben zur Marktüberwachung wahrnehmen
- Angaben zum Importeur und seiner EORI-Nummer
- Informationen über den Hersteller, wie die eindeutige Kennung als Wirtschaftsteilnehmer
- Benutzerhandbücher, Gebrauchsanleitungen, Warn- oder Sicherheitshinweise gemäß anderen für das Produkt geltenden Rechtsvorschriften der Union
Produktgruppen, mit ersten konkreten Vorstellungen
1. Batterien
Mit der Batterieverordnung (EU) 2023/1542 (siehe auch Fachbeitrag: Neue EU-Batterieverordnung auf der Zielgeraden: was ändert sich?) ist eine an den Vorgaben des EU-Kreislaufwirtrschaftsinitiative angepasste Verordnung veröffentlicht worden, die im Wesentlichen ab dem 18. Februar 2024 in Kraft tritt. Sie bildet den Lebenszyklus der Batterie ab: Rohstoffe, Herstellung, Verwendung bis Entsorgung.
Sie enthält umfassende und an die Batterie-Kategorie angepassten Kennzeichnungs- und Informationsanforderungen wie QR-Code mit einer Verknüpfung zu einer individuellen Kennung.
Alle notwendigen Informationsverpflichtungen werden in einer elektronischen Akte (Digitaler Batteriepass) dargestellt.
1.1 Anforderungen an den digitalen Batteriepass (DPP)
- jede Batterie muss mit einem QR-Code (ISO/IEC 15459:2015) und eine individuelle Kennung (mit hohem Farbkontrast) versehen sein;
- jede Inverkehr gebrachte Batterie wird muss eine einmalige elektronische Akte (Batteriepass) haben;
- muss über einen Datenträger zugänglich sein, der über eine individuelle Kennung verknüpft ist;
- der Inverkehrbringer (Hersteller, Importeur) muss diese Kennung zuweisen, die aufgedruckt oder eingraviert ist;
- gilt für Batterien für leichte Verkehrsmittel (z. B. E-Bike), Industriebatterie mit mehr als 2 kWh und Traktionsbatterien (Automobile);
- der Batteriepass besteht aus der Kombination von gemeinsamen Daten zum jeweiligen Batteriemodell und den spezifischen Daten zu der jeweiligen Batterie sowie Daten der Verwendung;
- Daten müssen auf den neuesten Stand gehalten werden;
- Batteriepass muss online zugänglich sein über ein von der EU betriebenes System;
- Batterien die vorbereitet werden zur Wiederverwendung, wo eine Umnutzung stattfindet oder die aufbereitet wurden, muss der Datensatz (gilt dann als neuer Batteriepass) durch den (Wieder-) Inverkehrbringer angepasst werden;
- wird der Status „Altbatterie“ erreicht, wird die Verantwortung für den Datensatz vom Hersteller oder auf den Abfallbewirtschafter übertragen;
2. Textilien
Bei Textilien werden Unternehmen den Verbrauchern Informationen beispielsweise über schädliche Chemikalien, Reparaturen und die Faserzusammensetzung liefern. Darüber hinaus werde die Verordnung eine Verpflichtung für Unternehmen einführen, Informationen über die Vernichtung unverkaufter Produkte zu veröffentlichen. Die EU-Kommission werde die Befugnis erhalten, solche Praktiken ganz zu verbieten. Spezifische Vorschriften für Textilien, u. a. zu Produktanforderungen, digitaler Produktpass (DPP), umweltfreundliche öffentliche Beschaffung, Offenlegung ausrangierter Produkte und Maßnahmen zum Verbot der Vernichtung unverkaufter Textilien, sind für 2024 geplant.
siehe auch: EU Strategy for Sustainable and Circular Textiles
3. Bauprodukte
Die Kommission wird ein Informations- und Kommunikationssystem für die Sammlung, Verarbeitung und Speicherung von Informationen zu Fragen der Auslegung oder Anwendung der EU-Bauprodukteverordung einrichten, um die harmonisierte Anwendung der EU-Bauprodukteverordung-Bestimmungen zu gewährleisten (Artikel 77). Die Kommission wird ermächtigt, im Wege eines delegierten Rechtsverordnung eine EU-Bauproduktedatenbank oder ein System zur Erleichterung des Zugangs zu Produktinformationen einzurichten, das möglicherweise auf digitalen Produktpässen beruht (Artikel 78). Die Bestimmungen über die Produktinformationsstellen für das Bauwesen (Artikel 79) werden geändert, um eine bessere Unterstützung der Wirtschaftsakteure zu gewährleisten.
Einige Kriterien, die mit dem digitalen Produktpass (DPP) Eingang finden könnten, um
- Produkte und ihre Verpackung so zu gestalten, herzustellen und zu verpacken, dass ihre ökologische Nachhaltigkeit insgesamt dem Stand der Technik Rechnung trägt;
- Rezyklierbaren Materialien und durch Recycling gewonnenen Materialien den Vorzug geben;
- Die Mindestanforderungen an den Recyclinganteil und andere Grenzwerte in Bezug auf Aspekte der ökologischen Nachhaltigkeit einhalten;
- Gebrauchs- und Reparaturanleitungen für die Produkte in Produktdatenbanken bereitstellen;
- Produkte und ihre Verpackung so gestalten, dass ihre Wiederverwendung, Wiederaufarbeitung und ihr Recycling erleichtert wird.
Normung im Zusammenhang mit einem Produktpass
Die EU-Kommission hat einen Normungsauftrag an die europäischen Normungsinstutionen CEN, CENELEC and ETSI vorbereitet, die EU-Standards für den digitalen Produktpass entwickeln sollen und hierfür ist eine Frist für den 31. Dezember 2025 vorgesehen.
Dies umfass folgende Gebiete:
- Harmonised standard(s) on unique identifiers
- Harmonised standard(s) on data carriers and links between physical product and digital representation
- Harmonised standard(s) on access rights management, information, system security, and business confidentiality
- Harmonised standard(s) on interoperability (technical, semantic, organisation)
- Harmonised standard(s) on data processing, data exchange protocols and data format
- Harmonised standard(s) on data storage, archiving, and data persistence
- Harmonised standard(s) on data authentication, reliability, integrity
- Standards on APIs for the DPP lifecycle management and searchability
Normungsauftrag der EU-Kommission vom 10.10.2023 im Zusammenhang
Weiterführende Informationen
Nachhaltige Produkte zur Norm machen: Mitteilung der EU Kommission, COM(2022) 140 final, 30.3.2022
Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte
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