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Informationen über pyrotechnische Gegenstände

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Einstufung Kategorie F1 bis F4 von Feuerwerkskörper

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18. Dezember 2022

Einstufung Kategorie F1 bis F4 von Feuerwerkskörper „Feuerwerkskörper“ sind pyrotechnische Gegenstände für Unter­haltungszwecke. Sie sind nach ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad der Gefährdung einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorie F1 bis F4 ein­geteilt (siehe Tabelle unten). Die Kategorie ist Bestandteil der Kennzeichnung, die sichtbar, lesbar und dauerhaft sein muss. Diese Kennzeichnung muss klar,… Weiterlesen ›

produktsicherheit

Registrierungsnummer von pyrotechnischen Gegenstände

Zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit müssen pyrotechnische Gegenstände gemäß der Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU mit einem europäischen einheitlichem System (Registrierungsnummer) gekennzeichnet sein. Unter dieser Richtlinie fallen alle pyrotechnischen Gegenstände, die gemäß der Richtlinie 2013/29/EU auf dem Markt bereitgestellt werden, wie Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen. Kennzeichnung mit der Registrierungsnummer Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen… Weiterlesen ›

Anmeldestatus

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