Informationen 
Informationen über pyrotechnische Gegenstände
Einstufung Kategorie F1 bis F4 von Feuerwerkskörper
(0)Einstufung Kategorie F1 bis F4 von Feuerwerkskörper „Feuerwerkskörper“ sind pyrotechnische Gegenstände für Unterhaltungszwecke. Sie sind nach ihrer Verwendungsart oder ihrem Zweck und dem Grad der Gefährdung einschließlich ihres Lärmpegels in Kategorie F1 bis F4 eingeteilt (siehe Tabelle unten). Die Kategorie ist Bestandteil der Kennzeichnung, die sichtbar, lesbar und dauerhaft sein muss. Diese Kennzeichnung muss klar,… Weiterlesen ›
Registrierungsnummer von pyrotechnischen Gegenstände
Mit der Durchführungsrichtlinie 2014/58/EU der EU zur Richtlinie 2007/23/EG über das Inverkehrbringen von pyrotechnischen Gegenstände soll die Rückverfolgbarkeit von pyrotechnischen Gegenständen durch ein europäisches einheitliches System verbessert werden. Unter dieser Richtlinie fallen auch Feuerwerkskörper.