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Informationen zur PSA-Verordnung (EU) 2016/425
Marktüberwachung für Schutzmasken im Kontext der COVID-19 Bedrohung
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Atemschutzmasken (Partikelfiltermaske) häufig mit ernsten Risiken
Die deutschen Marktüberwachungsbehörden haben im 2. Halbjahr (Juli – Dezember) 2021 bereits über 40 Atemschutzmasken (Partikelfilter-Masken) als „ernstes Risiko“ eingestuft. Die Produkte entsprachen nicht der Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA) und der einschlägigen europäischen Norm EN 149. Insbesondere wurde durch Messung festgestellt, dass die Partikel/Filterretention des eingesetzten Material nicht die zugesicherten Ergebnisse lieferten. Statt… Weiterlesen ›

Sonnenbrillen: CE-Kennzeichnung mit Filterkategorie
Sonnenbrillen bieten Schutz gegen schädliche Einflüsse wie Blendung und UV-Strahlen für das empfindliche menschliche Auge, z. B. bei der Arbeit oder auch in der Freizeit.
Vorraussetzung für einen wirksamen Schutz ist Verwendung von geeigneten Sonnenbrillen. WEITERLESEN

PSA-Richtlinie: Behörde verbietet das Inverkehrbringen von einem Kopfschutz-Produkt
Eine finnische Marktüberwachungsbehörde hat wegen gravierender Mängel von eines in der Schweiz hergestellten Kopfschutzes mit der Bezeichnung „Ripcap“ vom Markt genommen. Die beanstandeten Produkte waren mit der CE-Kennzeichnung gemäß der Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen und der Kategorie I zugeordnet. Gemäß der Klassifizierungsanleitung der Leitlinien für die Anwendung der Richtlinie 89/686/EWG werden alle Helme, darunter auch Sporthelme, der PSA-Kategorie II zugeordnet und unterliegen somit einer EG-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle. WEITERLESEN

PSA-Richtlinie: Behörde verbietet das Inverkehrbringen eines Hitzeschutzanzuges
Eine deutsche Marktüberwachungsbehörde hat wegen gravierender Mängel von Hitzeschutzanzüge des Typs „FW Typ 3“ eines deutschen Herstellers angeordnet, die Hitzeschutzanzüge vom Markt zu nehmen. WEITERLESEN

PSA-Richtlinie: Behörde verbietet das Inverkehrbringen von Feuerwehrhaltegurte
Eine deutsche Marktüberwachungsbehörde hat wegen gravierender Mängel von Feuerwehrhaltegurte des Typs FHA, FHB und FSmS eines deutschen Herstellers angeordnet, die Feuerwehrhaltegurte vom Markt zu nehmen. WEITERLESEN

PSA-Richtlinie: Behörde verbietet das Inverkehrbringen von Gehörschutzstöpsel
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Neufassungen von 8 Harmonisierungsrichtlinien
Die Europäische Kommission hat insgesamt 8 EU-Harmonisierungsrichtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die bereits bestehende Harmonisierungsrichtlinien ersetzen. Insbesondere wurden die europäischen Harmonisierungsrichtlinien unter Berücksichtigung des „Neuen Europäischen Rechtsrahmens“ (New Legislative Framework – NLF) angepasst. WEITERLESEN

Überarbeitung der PSA-Richtlinie – Was wird sich ändern?
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EU-Kommission plant für einige industrielle Produkte eine Vereinfachung der Vorschriften
Die Europäische Kommission plant bis zum 17. April 2013 eine öffentliche Konsultation über Angleichungen (Änderungen) von bereits existierenden EU-Richtlinien umzusetzen. Dazu sollen Beschwerden von Herstellern und Händler im Zusammenhang mit der Vermarktung von einigen technischen Produkten in einer öffentlichen Konsultation weiter ermittelt und analysiert werden. An der Konsultation können alle Marktteilnehmer wie z. B. Verbraucher, Hersteller, Händler, Importeure, Hersteller aber auch Behörden und benannte Stellen teilnehmen. WEITERLESEN

Leitlinien zur PSA-Richtlinie 89/686/EWG
Die Leitlinien zur PSA-Richtlinie 89/686/EWG (Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für persönliche Schutzausrüstungen) wurden aktualisiert und liegen in der aktuellen Fassung (12. April 2010) vor. Sie löst die bisherige Fassung vom 26. August 2009 ab. Diese Leitlinien sollen als Handbuch allen Beteiligten, die direkt oder indirekt von der… Weiterlesen ›

PSA-Richtlinie 89/686/EWG: Marktüberwachungsbehörde verbietet das Inverkehrbringen von Feuerwehrstiefel
Eine deutsche Marktüberwachungsbehörde hat wegen gravierender Mängel mit einer Untersagungsverfügung (Aktenzeichen: 55.3.8221-Bro (UV 004/10)) das Inverkehrbringen von Feuerwehrstiefeln untersagt. Feuerwehrstiefel liegen im Geltungsbereich der Europäischen Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Rechtsvorschriften sind in Deutschland durch die 8. GPSGV in nationales Recht umgesetzt werden. WEITERLESEN

PSA-Richtlinie: Harmonisierte Norm verliert Konformitätsvermutung
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