Rechtsvorschriften 
Rechtsvorschriften zur EMV-Richtlinie 2014/30/EU
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Damit beim Betrieb elektrischer oder elektronischer Geräte keine anderen Geräte oder Funk und Telekommunikationsanlagen in ihrer Funktion gestört werden, müssen sie untereinander elektromagnetisch verträglich sein. Dieses Ziel lässt sich auf zwei Arten erreichen, nämlich indem man die Störaussendungen des einen Geräts begrenzt oder indem man das andere Gerät so störfest konzipiert, dass es in seiner Funktion nicht gestört werden kann. WEITERLESEN

Neufassungen von 8 Harmonisierungsrichtlinien
Die Europäische Kommission hat insgesamt 8 EU-Harmonisierungsrichtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht, die bereits bestehende Harmonisierungsrichtlinien ersetzen. Insbesondere wurden die europäischen Harmonisierungsrichtlinien unter Berücksichtigung des „Neuen Europäischen Rechtsrahmens“ (New Legislative Framework – NLF) angepasst. WEITERLESEN