Rechtsvorschriften-Drohne 
Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS)
10. Juli 2020
Unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) auch unter dem Namen „Drohnen“ bekannt, unterliegen den EU-Harmonisierungsvorschriften und dürfen erst in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind. Continue reading