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Informationen zur Bauprodukteverordnung
EU-Bauprodukteverordnung: Bewertung der Umsetzung
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Konformitätsbewertungssysteme für Brüstung- und Geländerbausätze
In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird mit „Leistungsklasse“ eine Bandbreite von Leistungsstufen bezeichnet, die durch einen Mindest- und einen Höchstleistungswert abgegrenzt wird. Klassen, die mit „keine Leistung festgelegt“ definiert werden, erfüllen diese Anforderung nicht und können somit nicht in ein Klassifizierungssystem im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 integriert werden. WEITERLESEN

Bauprodukte: Bereits harmonisierte Norm wird eingeschränkt
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. WEITERLESEN

Bauprodukte: Drei zusätzliche Leistungsklassen für Außenjalousien und Markisen
In der Norm EN 13561 enthaltenen Klassifizierung sind drei weitere Klassen für den Widerstand gegenüber Windlasten hinzugefügt worden. Die neueren Produkte weisen einen höheren Widerstand gegenüber Windlasten auf als ältere Produkte. WEITERLESEN

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011: EU-Kommision bewertet die Umsetzung
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. WEITERLESEN

Bauprodukte: Bereits harmonisierte Norm wird eingeschränkt
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. WEITERLESEN

Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten nach EU-BauPV
In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird mit „Leistungsklasse“ eine Bandbreite von Leistungsstufen bezeichnet, die durch einen Mindest- und einen Höchstleistungswert abgegrenzt wird. Klassen, die mit „keine Leistung festgelegt“ definiert werden, erfüllen diese Anforderung nicht und können somit nicht in ein Klassifizierungssystem im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 integriert werden. WEITERLESEN

Bauprodukte: Europäischer Gerichtshof verbietet zusätzliche deutsche Zertifizierungen
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. WEITERLESEN

Abkommen EU/Schweiz: Anpassungen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der der Schweiz
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Bauprodukteverordnung: Neuer Anhang V mit verständlichere Regeln über die Konformitätsbewertungssysteme
Mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 568/2014 wurde der Anhang V der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011 klarer und verständlicher neu gefasst. Insbesondere wurden die Zuständigkeiten bei den Konformitätsbewertungssystemen jetzt klarer definiert. WEITERLESEN

Leistungserklärung für Bauprodukte – Voraussetzungen für die elektronische Form
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung entspricht, die für dieses Produkt ausgestellt wurde, in Verkehr gebracht wird. Eine Abschrift dieser Leistungserklärung ist entweder in gedruckter oder zusätzlich in elektronischer Weise zur Verfügung zu stellen. WEITERLESEN

Neue Rechtsvorschrift für Bauprodukte seit 1. Juli 2013: Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
Die bisherige Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ist durch eine neue Bauprodukten-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt worden, die die neuen Entwicklungen im Bereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft (Neuer Rechtsrahmen) Rechnung trägt. WEITERLESEN
Angriff auf die Bauregelliste und das Ü-Zeichen: EU-Kommission verklagt Deutschland
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil es gegen die EU-Vorschriften über die Harmonisierung der Vermarktung von Bauprodukten verstößt. Aufgrund dieses Verstoßes können Hersteller aus anderen Mitgliedstaaten Bauprodukte nur unter großen Schwierigkeiten auf dem deutschen Markt verkaufen. WEITERLESEN
Bauprodukte: Deutsches Marktüberwachungsprogramm für 2012
Gemäß Artikel 18 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sektorspezifische Marktüberwachungsprogramme zu erstellen. Die Marktüberwachung für den Sektor Bauprodukte erstreckt sich auf alle Bauprodukte nach der Richtlinie 89/106/EWG, für die harmonisierte Normen gelten oder europäische technische… Weiterlesen ›
Bauprodukte: Änderung der Rechtsvorschriften für die Marktüberwachung
Mit Artikel 2 des „Gesetzes zur Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts“ vom 8. November 2011 ist auch eine Änderung des Bauproduktegesetzes (BauPG) verbunden. Dadurch wird das BauPG im Wesentlichen in zwei Punkten geändert, die Anpassung der Marktüberwachungsvorschriften an europäische Vorgaben
und die Teil-Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) hinsichtlich der Bestimmung zur Zuständigkeit der notifizierenden Behörde. WEITERLESEN