Fachbeiträge 
Fachbeiträge zur Bauprodukteverordnung
Bauprodukteverordnung: Zuordnung von Stahlbauten zur jeweiligen Ausführungsklasse EXC 1 bis EXC 4
(0)Für die Ausführung von Stahltragwerken ist DIN EN 1090-2 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“ anzuwenden. Danach sind die Bauwerke, Tragwerke bzw. Bauteile den Ausführungsklassen EXC 1 bis EXC 4 gemäß der DIN EN 1090-2, Abschnitt 4.1.2 zuzuordnen. WEITERLESEN

Werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1: Koexistenzphase mit der DIN 18800-7 beendet
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Leistungserklärung für Bauprodukte – Voraussetzungen für die elektronische Form
Nach Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 sind die Hersteller von Bauprodukten verpflichtet, eine Leistungserklärung zu erstellen, wenn ein Bauprodukt, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder einer Europäischen Technischen Bewertung entspricht, die für dieses Produkt ausgestellt wurde, in Verkehr gebracht wird. Eine Abschrift dieser Leistungserklärung ist entweder in gedruckter oder zusätzlich in elektronischer Weise zur Verfügung zu stellen. WEITERLESEN

Bauprodukteverordnung: EN 1090-1 mit werkseigener Produktionskontrolle im Stahlbaubereich
Die neuen Normen EN 1090-1 und EN 1090-2 lösen die bisherige Norm DIN 18800-7 über die Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten ab. Die Norm EN 1090-1 gilt seit 1.1.2011 als harmoniseirte Normen zur Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011. Die Koexistenzphase zur DIN 18800-7 endet am 30. Juni 2014.
Grundlage der Konformitätsbewertung für Stahlbauprodukte ist das Konformitätsbewertungsverfahren 2+ der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011. WEITERLESEN
Bauprodukteverordnung: Anforderungen und Aufgaben der Notifizierungsstellen
Die notifizierenden Behörden, also die Stellen, die die Konformitätsbewertungstellen an die EU-Kommission melden, werden von den Mitgliedstaaten eingerichtet. Sie sind für die Einrichtung und Durchführung von Verfahren verantwortlich, die für die Begutachtung und Notifizierung der notifizierten Stellen erforderlich sind. WEITERLESEN
Bauprodukteverordnung: Eurocode 3 für die Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten (Update)
Die Europäische Bemessungsnormen der Reihe DIN EN 1990 bis 1999 (Eurocodes) einschließlich ihrer nationalen Anhänge wurden zum 1.7.2012 bauaufsichtlich eingeführt bzw. als technische Baustimmungen durch die obersten Baubehörden der Länder bekanntgemacht. Damit wurden Sie verbindlich und lösen die bisherigen nationalen Planungs- und Bemessungsnormen als Technische Baubestimmungen ab. WEITERLESEN

Bauprodukteverordnung: Eurocodes lösen zum 1.7.2012 nationale Technische Baubestimmungen ab (Update)
Die bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes als Technischen Baubestimmungen steht kurz bevor und wird vermutlich zum 1. Juli 2012 umgesetzt. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Muster-Liste (Änderung Dezember 2011) der Technischen Baubestimmungen zur Notifizierung nach der Richtlinie 98/34/EG bei der EU-Kommission eingereicht. WEITERLESEN
Bauprodukteverordnung: Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen
1. Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen Konformitätsbewertungsstellen, die als notifizierte Stelle tätig sind, müssen nachstehende Anforderungen erfüllen: Eine notifizierte Stelle muss nach nationalem Recht gegründet und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sein. Bei einer notifizierten Stelle muss es sich um einen unabhängigen Dritten handeln, der mit der Einrichtung oder dem Bauprodukt, die beziehungsweise das er bewertet, in keinerlei Verbindung… Weiterlesen ›
Werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1: Koexistenzphase der DIN 18800-7 verlängert bis 30. Juni 2014
Mit der Einführung der EN 1090-1 spätestens zum 1.7.2012 sollte endgültig die DIN 18800-7 ersetzt werden. Auf Drängen der Hersteller/Fachverbände wurde auf der gemeinsamen Sitzung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen und der EU-Kommission im Januar 2012 beschlossen, die Koexistenzphase der EN 18800-7, bezogen auf die Zertifizierung/Produktionsüberwachung nach EN 1090-1, noch einmal um zwei Jahre… Weiterlesen ›

Bauprodukteverordnung: Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit
Das Ziel der Bauprodukteverordnung ist nicht die Sicherheit von Produkten zu definieren, sondern sie soll sicherstellen, dass zuverlässige Informationen über deren jeweilige Leistung vorhanden sind. Um präzise und zuverlässige Leistungserklärungen zu gewährleisten, wird anhand geeigneter Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit die Leistung das Bauprodukt bewertet und auch die Herstellung im Werk kontrolliert. Die Bauprodukteverordnung sieht hierfür 5 Systeme vor. WEITERLESEN

Neue Bauprodukten-Verordnung ersetzt die bisherige Bauprodukte-Richtlinie
Die bisherige Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ist durch eine neue Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt worden, die die neuen Entwicklungen im Bereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft (Neuer Rechtsrahmen) und der Tatsache Rechnung trägt, dass Anwen dung und Durchsetzung der Vorschriften der Richtlinie 89/106/EWG nicht immer vollständig ihren Zweck erfüllt haben. Die Bestimmungen des Neuen Rechtsrahmens werden in Bereichen wie den Kriterien für die Notifizierung der Stellen, die Aufgaben eines unabhängigen Dritten wahrnehmen, und bei den Marktüberwachungsbestimmungen zugrunde gelegt. WEITERLESEN
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