Bauprodukte 
Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011
(0)Gemäß den Vorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten zufolge müssen Bauwerke so entworfen und ausgeführt werden, dass sie weder die Sicherheit von Menschen, Haustieren oder Gütern gefährden noch die Umwelt schädigen. Diese Vorschriften wirken sich unmittelbar auf die Anforderungen an Bauprodukte aus. Mit dieser Verordnung werden wesentliche Merkmale an Bauprodukte festgelegt, deren Leistung durch den Bauprodukte-Hersteller erklärt werden muss, damit die Grundanforderungen an Bauwerke erfüllt werden können. Mit der Bauprodukteverordnung werden durch harmonisierte technische Spezifikationen zur Angaben der Leistung von Bauprodukten ein reibungsloses Funktionieren des europäischen Binnenmarktes von Bauprodukten erreicht. WEITERLESEN

EU-Bauprodukteverordnung: Bewertung der Umsetzung
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Bauprodukteverordnung: Zuordnung von Stahlbauten zur jeweiligen Ausführungsklasse EXC 1 bis EXC 4
Für die Ausführung von Stahltragwerken ist DIN EN 1090-2 „Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken“ anzuwenden. Danach sind die Bauwerke, Tragwerke bzw. Bauteile den Ausführungsklassen EXC 1 bis EXC 4 gemäß der DIN EN 1090-2, Abschnitt 4.1.2 zuzuordnen. WEITERLESEN

Konformitätsbewertungssysteme für Brüstung- und Geländerbausätze
In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird mit „Leistungsklasse“ eine Bandbreite von Leistungsstufen bezeichnet, die durch einen Mindest- und einen Höchstleistungswert abgegrenzt wird. Klassen, die mit „keine Leistung festgelegt“ definiert werden, erfüllen diese Anforderung nicht und können somit nicht in ein Klassifizierungssystem im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 integriert werden. WEITERLESEN

Bauprodukte: Bereits harmonisierte Norm wird eingeschränkt
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. WEITERLESEN

Bauprodukte: Drei zusätzliche Leistungsklassen für Außenjalousien und Markisen
In der Norm EN 13561 enthaltenen Klassifizierung sind drei weitere Klassen für den Widerstand gegenüber Windlasten hinzugefügt worden. Die neueren Produkte weisen einen höheren Widerstand gegenüber Windlasten auf als ältere Produkte. WEITERLESEN

Bauprodukte: Bereits harmonisierte Norm EN 14342:2013 über Holzfußböden und Parkett wird eingeschränkt
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Bauprodukte: Bereits harmonisierte Norm EN 14904:2006 wird eingeschränkt
Im März 2006 verabschiedete das Europäische Komitee für Normung (CEN) die harmonisierte Norm EN 14904:2013 „Sportböden — Sportböden für Hallen und Räume mehrfunktionaler Sportnutzung und Mehrzwecknutzung — Anforderungen“. Die Nummer dieser harmonisierten Norm wurde daraufhin im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. WEITERLESEN

Bauproduktenverordnung (EU) Nr. 305/2011: EU-Kommision bewertet die Umsetzung
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. WEITERLESEN

Bauprodukte: Bereits harmonisierte Norm wird eingeschränkt
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. WEITERLESEN

Klassifizierung des Brandverhaltens von Bauprodukten nach EU-BauPV
In Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 wird mit „Leistungsklasse“ eine Bandbreite von Leistungsstufen bezeichnet, die durch einen Mindest- und einen Höchstleistungswert abgegrenzt wird. Klassen, die mit „keine Leistung festgelegt“ definiert werden, erfüllen diese Anforderung nicht und können somit nicht in ein Klassifizierungssystem im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 integriert werden. WEITERLESEN

Europäische Bewertungsdokumente (EAD) nach EU-Bauprodukteverordnung
Europäische Bewertungsdokumente werden von der Europäischen Organisation für technische Zulassungen (EOTA) in englischer Sprache angenommen. Die Europäische Kommission ist für die Richtigkeit der Titel, die von der EOTA zur Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union vorgelegt werden, nicht verantwortlich. WEITERLESEN

Bauprodukte: Europäischer Gerichtshof verbietet zusätzliche deutsche Zertifizierungen
Die Anforderungen in Deutschland, dass Bauprodukte zusätzliche nationale Kennzeichnungen oder Zulassungen haben müssen, trotz der Tatsache, dass sie bereits über eine CE-Zeichen verfügen, sind rechtliche Verstöße gegen die europäischen Regeln des freien Warenverkehrs. WEITERLESEN

Abkommen EU/Schweiz: Anpassungen zur gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen mit der der Schweiz
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Werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1: Koexistenzphase mit der DIN 18800-7 beendet
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