Tag-Archiv für ‘Spielzeugrichtlinie’
Grenzwert für Blei in Spielzeug soll reduziert werden
Die EU-Kommission erwägt den Grenzwert für Blei in Spielzeugen zu reduzieren und hat hierzu eine Konsultation zur Überprüfung der Grenzwerte für Blei in Spielzeugen in der Zeit vom 13. Februar 2012 bis 7. Mai 2012 vorgesehen. Hintergrund Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge, darunter auch die besonderen Sicherheitsanforderungen in Bezug auf physikalische …mehr
Schadstoffgrenzwerte für Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden verschärft
Mit der Veröffentlichung der Richtlinie 2012/7/EU vom 3. März 2012 zur Änderung der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurden die Grenzwerte für Kadmium nach Anhang II Abschnitt III Nr. 13 bei Spielzeugen oder Spielzeugteilen verschärft. Die neuen Grenzwerte sind spätestens ab 20. Juli 2013 anzuwenden. Hintergrund Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG enthält die wesentlichen Sicherheitsanforderungen für Spielzeuge, darunter auch die …mehr
Spielzeugrichtlinie: EU startet Kampagne zur Spielzeugsicherheit
Im Advent hat der Weihnachtsmann alle Hände voll zu tun. Er muss seinen Schlitten beladen, die Rentiere füttern und sich vergewissern, dass er auf seiner Liste keine braven Jungen und Mädchen übersehen hat. Und er muss darauf achten, dass das Spielzeug nicht nur Spaß bereitet, sondern auch sicher ist. Das wird in diesem Jahr viel …mehr
Spielzeugrichtlinie: EU-Kommission schiebt die Entscheidung über die Zulässigkeit strengerer deutschen Bestimmungen hinaus
Am 20. Juli 2009 ist die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten. Diese Richtlinie war bis zum 20. Januar 2011 in den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden. In Deutschland ist die Richtlinie 2009/48/EG zum ganz überwiegenden Teil durch die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug- 2. GPSGV) umgesetzt worden. Sie wurde am 14. Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am ebenfalls am 20. Juli 2011 in Kraft.
Neue Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde mit der neuen Spielzeugverordnung umgesetzt
Am 20. Juli 2009 ist die Richtlinie 2009/48/EG über die Sicherheit von Spielzeug in Kraft getreten. Diese Richtlinie war bis zum 20. Januar 2011 in den Mitgliedstaaten umzusetzen und ab dem 20. Juli 2011 anzuwenden. In Deutschland ist die Richtlinie 2009/48/EG zum ganz überwiegenden Teil durch die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug – 2. GPSGV) umgesetzt worden. Sie wurde am 14 Juli 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am ebenfalls am 20. Juli 2011 in Kraft. Ermächtigungsgrundlage war insoweit § 3 Absatz 1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes.



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