Tag-Archiv für ‘Messgeräterichtlinie’
Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mess- und Eichwesens
Mit dem Entwurf des “Gesetz über die Neuregelung des gesetzlichen Messewesens” wird im wesentlichen mit Artikel 1 das “Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG) das deutsche Eichgesetz abgelöst. Continue reading
Harmonisierte Normen zur Messgeräterichtlinie 2004/22/EG
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Messwesen: Bereinigung und Aufhebung alter EG-Richtlinien
Durch die Richtlinie 2011/17/EU vom 9. März 2011 werden eine Reihe von Richtlinien aus den 70-er Jahren auf dem Gebiet des Messwesens aufgehoben. Die betroffenen Richtlinien stützen sich auf die Rahmenrichtlinie 71/316/EWG, die bereits durch die neue Rahmenrichtlinie 2009/34/EG abgelöst wurde. Die acht betroffenen Richtlinien gelten für mechanische Messgeräte und enthalten genaue technische Vorschriften. Diese alten Geräte und die meisten ihrer technisch fortschrittlicheren Nachfolger werden bereits in vollem Umfang von internationalen Normen erfasst. Continue reading
Konsultation zur Änderungen der Messgeräterichtlinie 2004/22/EG
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Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte
Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Richtlinie 2004/22/EG über Messgeräte erfüllt worden sind. Weil der Hersteller den Entwurfs- und Fertigungsprozess in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller den Entwurf oder die Fertigung als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich. Continue reading
Messgeräterichtlinie 2004/22/EG
Fehlerfreie und nachvollziehbar arbeitende Messgeräte können für die unterschiedlichsten Messaufgaben zum Einsatz kommen. Aus Gründen des öffentlichen Interesses, des Gesundheitsschutzes, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, des Umweltschutzes, des Verbraucherschutzes, zur Erhebung von Steuern und Abgaben und des Sicherstellung des lauteren Handels ist es erforderlich, dass nur ordnungsgemäß funktionierende Messgeräte in Verkehr gebracht und verwendet werden. Diese Richtlinie stellt sicher, dass nur solche Messgeräte auf dem freien Gemeinschaftsmarkt in Verkehr gebracht werden, die die Anforderungen dieser Richtlinie erfüllen. Continue reading



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