Fachportal: CE-Richtlinien und CE-Kennzeichnung

Tag-Archiv für ‘Bauprodukte’

Bauprodukteverordnung: Eurocode 3 für die Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten

Die Europäische Bemessungsnormen der Reihe DIN EN 1990 bis 1999 (Eurocodes) einschließlich ihrer nationalen Anhänge werden vermutlich zum 1.7.2012 bauaufsichtlich eingeführt bzw. als technische Baustimmungen bekanntgemacht. Damit werden Sie verbindlich und lösen die bisherigen nationalen Planungs- und Bemessungsnormen als Technische Baubestimmungen ab. Eurocodes Die Eurocodes sind ein europäisches Regegelwerk und bilden die Grundlage für Planung, …mehr

Bauprodukteverordnung: Eurocodes lösen nationale Technische Baubestimmungen ab

Die bauaufsichtliche Einführung der Eurocodes als Technischen Baubestimmungen steht kurz bevor und wird vermutlich zum 1. Juli 2012 umgesetzt. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Muster-Liste (Änderung Dezember 2011) der Technischen Baubestimmungen zur Notifizierung nach der Richtlinie 98/34/EG bei der EU-Kommission eingereicht.

Bauprodukteverordnung: Anforderungen an Konformitätsbewertungsstellen

Konformitätsbewertungsstellen Konformitätsbewertungsstellen, die als notifizierte Stelle tätig sind, müssen nachstehende Anforderungen erfüllen: Eine notifizierte Stelle muss nach nationalem Recht ge­gründet und mit Rechtspersönlichkeit ausgestattet sein. Bei einer notifizierten Stelle muss es sich um einen unabhängigen Dritten handeln, der mit der Einrichtung oder dem Bauprodukt, die beziehungsweise das er bewertet, in keinerlei Verbindung steht. Eine Stelle, …mehr

Bauprodukteverordnung: Zuordnung von Stahlbauten zur jeweiligen Ausführungsklasse EXC1 bis EXC4

Für die Ausführung von Stahltragwerken ist DIN EN 1090-2:2008-12 “Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken – Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken” anzuwenden. Danach sind die Bauwerke, Tragwerke bzw. Bauteile den Ausführungsklassen EX1 bis EX4 gemäß der DIN EN 1090-2, Abschnitt 4.1.2 zuzuordnen.

Werkseigene Produktionskontrolle nach EN 1090-1: Koexistenzphase der DIN 18800-7 verlängert bis 30. Juni 2014

Mit der Einführung der EN 1090-1 spätestens zum 1.7.2012 sollte endgültig die DIN 18800-7 ersetzt werden. Auf Drängen der Hersteller/Fachverbände wurde auf der gemeinsamen Sitzung des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen und der EU-Kommission im Januar 2012 beschlossen, die Koexistenzphase der EN 18800-7, bezogen auf die Zertifizierung/Produktionsüberwachung nach EN 1090-1, noch einmal um zwei Jahre …mehr

Bauprodukte: Deutsches Marktüberwachungsprogramm für 2012

Gemäß Artikel 18 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sektorspezifische Marktüberwachungsprogramme zu erstellen. Die Marktüberwachung für den Sektor Bauprodukte erstreckt sich auf alle Bauprodukte nach der Richtlinie 89/106/EWG, für die harmonisierte Normen gelten oder europäische technische …mehr

Bauprodukte: Änderung der Rechtsvorschriften für die Marktüberwachung

Mit Artikel 2 des “Gesetzes zur Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts” vom 8. November 2011 ist auch eine Änderung des Bauproduktegesetzes (BauPG) verbunden. Dadurch wird das BauPG im Wesentlichen in zwei Punkten geändert, die Anpassung der Marktüberwachungsvorschriften an europäische Vorgaben
und die Teil-Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) hinsichtlich der Bestimmung zur Zuständigkeit der notifizierenden Behörde.

Harmoniserte Normen zur Bauprodukte-Verordnung

Harmonisierte Norm Als harmonisierte Normen im Sinne des neuen Konzepts werden die europäischen Normen angesehen, die europäische Normenorganisationen (CEN; CENELEC; ETSI) der europäischen Kommission formell vorlegen und die in deren Auftrag erarbeitet wurden (mandatierte Norm). Konkretisierung der wesentlichen Anforderung einer Richtlinie Harmonisierte Normen haben formal eine Anhang ZA. In Form einer Tabelle wird dort angegeben, …mehr

Bauprodukte: Deutsche Zusatzanforderungen nicht vereinbar mit dem EU-Recht

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine für Bauprodukte geltenden Vorschriften und Verfahren (konkret: die Bauregellisten) zu ändern, mit denen derzeit Zusatzanforderungen an Produkte aufgestellt werden, die von harmonisierten europäischen Normen erfasst sind und eine CE-Kennzeichnung tragen. Solche Zusatzanforderungen verstoßen gegen die Vorschriften des europäischen Binnenmarktes.

Neue Bauprodukte-Verordnung ersetzt die bisherige Bauprodukte-Richtlinie

Die bisherige Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ist durch eine neue Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt worden, die die neuen Entwicklungen im Bereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft (Neuer Rechtsrahmen) und der Tatsache Rechnung trägt, dass Anwen dung und Durchsetzung der Vorschriften der Richtlinie 89/106/EWG nicht immer vollständig ihren Zweck erfüllt haben. Die Bestimmungen des Neuen Rechtsrahmens werden in Bereichen wie den Kriterien für die Notifizierung der Stellen, die Aufgaben eines unabhängigen Dritten wahrnehmen, und bei den Marktüberwachungsbestimmungen zugrunde gelegt.

Bauprodukteverordnung: EN 1090-1 über die werkseigene Produktionskontrolle im Stahlbaubereich

Die neuen Normen EN 1090-1 und EN 1090-2 lösen die bisherige Norm DIN 18800-7 über die Ausführung und Herstellerqualifikation von Stahlbauten ab. Die Norm EN 1090-1 gilt seit 1.1.2011 als harmoniseirte Normen zur Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011. Die Koexistenzphase zur DIN 18800-7 endet am 30. Juni 2014.
Grundlage der Konformitätsbewertung für Stahlbauprodukte ist das Konformitätsbewertungsverfahren 2+ der Bauprodukteverordnung (EU) Nr. 305/2011.

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