Ökodesign-Richtlinie: Die letzte Stufe der Ökodesignanforderungen für Fernsehgeräte ab 1.4.2012 in Kraft
Auf energieverbrauchsrelevante Produkte wie Fernsehgeräte entfällt ein großer Teil des Verbrauchs von natürlichen Ressourcen und Energie. Sie haben auch eine Reihe weiterer wichtiger Umweltauswirkungen. Die Verringerungen des Stromverbrauchs werden durch Anwendung bestehender kostengünstiger und herstellerneutraler Technologien erreicht, die zu einer Verringerung der kombinierten Gesamtausgaben für die Anschaffung und den Betrieb dieser Geräte führen.
Ab dem 1. April 2012 ist bei allen neu in Verkehr gebrachten Fernsehgeräte gemäß Anhang I Teil 1 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 642/2009 die Obergrenze der Leistungsaufnahme im Ein-Zustand weiter reduziert worden. Danach darf die Leistungsaufnahme nur noch max. den Wert:
16 Watt + A*3,4579 Watt/dm2 betragen.
(A ist die Bildschirmfläche und dm2). Dieser Wert gilt für alle Bildschirmauflösungen.
Beispiel: Ein 42" Fernsehgerät:
Mit einer Fläche von 47,84 dm2 darf die Leistungsaufnahme ab 1.4.2012 nur noch max. 181 Watt betragen.
Seit dem 20. August 2011 galten die bisherigen Höchstgrenzen für Fernsehgeräte:
252 W (HD-Auflösung) und 227 W für die übrigen Fernsehgeräte.
Weiterführende Informationen
Ökodesign-Anforderungen für Fernsehgeräte
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
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