Die Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG ist ein starkes und geeignetes Instrument ist, um die Energieeffizienz von Produkten zu erhöhen. Durch eine geeignete Konzeption und konstruktive Maßnahmen erreichen die Hersteller energieintensiver Produkte erhebliche Einsparungen hinsichtlich des Energieverbrauchs in der Nutzungsphase z. B. Strom- und Wasserverbrauch. Die spezifischen Ökodesign-Anforderungen werden durch die unmittelbar rechtswirkenden Durchführungsmaßnahmen z. B. Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 für Haushaltsgeschirrspülmaschinen festgelegt. Sie treten schrittweise in Kraft, damit die Herstellern einen ausreichenden Zeitraum für die Anpassung zur Verfügung stehen. Die Anforderungen der 1. Stufe sind bereits zum 1.12.2011 in Kraft getreten
Anforderungen der 2. Stufe (zum 1.12.2013):
Gemäß der Durchführungsmaßnahme Verordnung (EU) Nr. 1016/2010 für Haushaltsspülmaschinen traten zum 1. Dezember 2013 nachstehende Anforderungen in Kraft:
- Spezifischen Ökodesign-Anforderungen
Anforderungen an den Energieeffizienzindex (EEI) und Trocknungseffizienzindex (ID):
- a) Der Energieeffizienzindex (EEI) von Haushaltsgeschirrspülern mit einer Nennkapazität von 11 Gedecken oder mehr und von Haushaltsgeschirrspülern mit einer Nennkapazität von 10 Gedecken und einer Breite von mehr als 45 cm beträgt weniger als 63;
- b) der Energieeffizienzindex (EEI) von Haushaltsgeschirrspülern mit einer Nennkapazität von 10 Gedecken und einer Breite von 45 cm oder weniger beträgt weniger als 71;
- c) der Trocknungseffizienzindex (I D ) von Haushaltsgeschirrspülern mit einer Nennkapazität von 8 Gedecken oder mehr beträgt mehr als 1,08;
- d) der Trocknungseffizienzindex (I D ) von Haushaltsgeschirrspülern mit einer Nennkapazität von 7 Gedecken oder weniger beträgt mehr als 0,86.
Wann treten weitere Stufen in Kraft?
Die letzte und 3. Stufe ist zum 1. Dezember 2016 vorgesehen.
Weiterführende Informationen
Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Zur Durchführungsmaßnahme Verordnung (EU) Nr. 1016/2010
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