Umfassende Informationen über Produktsicherheit, CE-Kennzeichnung und EU-Harmonisierungsvorschriften

EU-Rechtsrahmen für eine gemeinsame Marktüberwachung

Letzte Aktualisierung dieses Beitrags vor

eu-marktueberwachung
EU-Rechtsrahmen Marktüberwachung

Der EU-Rechtsrahmen für eine Marktüberwachung ist ein wesentliches und unverzichtbares Element für einen fairen und sicheren Markt. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Eigenverantwortung ist im Interesse von Wirtschaftsakteuren und Verbrauchern eine funktionierende und effektive Marktüberwachung unerläßlich. Mit der Verordnung (EU) 2019/1020 ist die EU-Marktüberwachung neu geregelt und Regelungen in Bezug auf die Marktüberwachung werden in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 gestrichen.
Sie trat am 16. Juli 2021 in Kraft.

Wesentliche Punkte des EU-Rechtsrahmens für die Marktüberwachung:

  • die Aufstellung und Mitteilung eines allgemeinen Marktüberwachungsprogramms oder sektorspezifische Marktüberwachungsprogramme
  • die Prüfung und Bewertung der Funktionsweise der eigenen Marktüberwachung durch die Mitgliedsstaaten alle 4 Jahre; Mitteilung der Ergebnisse an die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedsstaaten
  • die Gewährleistung der effizienten Zusammenarbeit und wirksamen Informationsaustausches zwischen den innerstaatlichen und europäischen Marktüberwachungsbehörden und der EU-Kommission
  • die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Bereitstellung ausreichenden und qualifizierten Personals sowie zur Kooperation zwischen den Marktüberwachungsbehörden und Zollbehörden.

Die Zuständigkeit für die Umsetzung dieses Europäischen Rechtsrahmens über die Marktüberwachung fällt in Deutschland unter verschiedenen Bundesministerien. Für den Vollzug des ProdSG sind die einzelnen Bundesländer zuständig. In einem Eckpunktpapier für eine „Gemeinsame Strategie des Bundes und der Länder zur Stärkung der Marktüberwachung im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) wurden die Ziele definiert, wie die Marktüberwachung unter Einschluss aller beteiligten Behörden effektiv und einheitlich durchgeführt werden kann.

Hintergrund und Historie der Marktüberwachung

Für die Schaffung eines Europäischen Binnenmarktes mit einem freien Warenverkehr wurde in den 80er Jahren das so genannte „Neue Konzept“ entwickelt. Dabei ging man von einer weitgehenden Eigenverantwortung des Herstellers bzw. Inverkehrbringers aus, in dem er durch Anbringung der CE-Kennzeichnung die Konformität seines Produktes mit den in den Europäischen Richtlinien enthaltenen grundlegenden Sicherheitsanforderungen deklariert. Dieses Konzept wurde mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG weiterentwickelt und bildet seither einen allgemeinen horizontalen Rahmen für zukünftige Harmonisierungsrichtlinien. Vor diesem Hintergrund der weitgehenden Eigenverantwortung ist im Interesse von Wirtschaftsakteuren und Verbrauchern eine funktionierende und effektive Marktüberwachung unerläßlich. Auch muss gewährleistet sein, dass nur sichere Produkte in den EWR eingeführte werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 wurde zum 1. Januar 2010 ein verbindlicher Europäischer Rechtsrahmen für die Marktüberwachung als auch für die Kontrolle von in den EWR eingeführten Produkten verbindlich.
Seit dem Inkrafttreten der neuen Verordnung (EU) 2019/1020 zum 16. Juli 2021 wurden die Regelungen in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008  hinsichtlich der Marktüberwachung durch diese abgelöst.

Marktüberwachungsgesetz

Mit dem Marktüberwachungsgesetz soll in Deutschland eine einheitliche Marktüberwachung für europäisch harmonisierte und europäisch nicht harmonisierte Non-Food-Produkte sichergestellt werden. Die Konformität von europäisch harmonisierten Non-Food-Produkten wird bereits über die Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten sichergestellt, die ab 16. Juli 2021 anzuwenden ist. Die EU-Verordnung regelt erstmalig den Online-Handel im Bereich der Marktüberwachung. Zukünftig sollen online und offline auf dem Markt bereit gestellte Produkte gleichermaßen in der Marktüberwachung berücksichtigt werden.


Weiterführende Informationen:

Verordnung (EU) 2019/1020 zur EU-Marktüberwachung
Änderung durch die Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Bezug auf den Geltungsbereich für Batterien

Richtlinie 2001/95/EG über die allg. Produktsicherheit (RaPS)

RAPEX-Leitlinie: Durchführungsbeschluss (EU) 2019/417 zur Festlegung von Leitlinien für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Systems zum raschen Informationsaustausch „RAPEX“ gemäß Artikel 12 der Richtlinie 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und für das dazugehörige Meldesystem.
Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/417 durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2023/975 vom 15.5.2023

Leitlinien  (Ausgabe 5.3.2021- Originalfassung) für Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsbehörden zur praktischen Umsetzung von Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.

Leitlinien  (Ausgabe 2021- Broschüre) für Wirtschaftsakteure und Marktüberwachungsbehörden zur praktischen Umsetzung von Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 über Marktüberwachung und die Konformität von Produkten.

Marktüberwachungsgesetz (MüG)

List of harmonisation legislation subject to Regulation (EU) 2019/1020

Leitfaden der EU-Kommssion zur Marktüberwachung von online verkauften Produkten 

Leitlinien zur Anwendung von Artikel 9 der EU-Marktüberwachungsverordnung (Gemeinsame Tätigkeiten zur Marktüberwachung)

Durchführungsverordnung hinsichtich Benennung von Unionsprüfstellen


Getagged als:

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Anmeldestatus

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner