ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG
ATEX Produktrichtlinie 94/9/EG
- Offizieller Titel der Richtlinie
Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen - Richtlinientext
Richtlinie 94/9/EG (offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt)
1. Korrektur (offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt)
2. Korrektur (offizielle Veröffentlichung im EU-Amtsblatt)
Konsolidierte Fassung (nichtverbindliche Ausgabe im EU-Amtsblatt)
(zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 1025/2012 (Artikel 6 Absatz 1 gestrichen) - Anzuwenden ab 01. März 1996
- Umsetzung in nationales Recht
11. ProdSV (Explosionsschutzverordnung) - Anwendungsbereich
Geräte- und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
Außerdem Sicherheits-, Kontroll- und Regeleinrichtungen für den Einsatz außerhalb von explosionsgefährdeten Bereichen, die im Hinblick auf Explosionsgefahren jedoch für den sicheren Betrieb von Geräten und Schutzsystemen erforderlich sind. - Kennzeichnung
Geräte und Schutzsysteme, mindestens folgende Angaben (siehe Anhang II Nr. 1.0.5 der ATEX-Produktrichtlinie):
- Name und Anschrift des Herstellers
- CE-Kennzeichung (ggf. zusätzlich die Kennnummer der benannten Stelle)
- Bezeichnung der Serie und des Typs
- ggf. Seriennummer
- das Baujahr
- das spezielle Kennzeichnung zur Verhütung von Explosionen (Sechseck-Symbol)
- die Gerätegruppe (I= Bergbau; II=andere Bereiche)
- die Geräte-Kategorie
(für die Gerätegruppe II zusätzlich der Buchstaben"G" (für Gase/Dämpfe) oder "D" für (Staub)
Anmerkung:
Angewandte harmonisierte Normen können weitere Anforderungen zur Kennzeichnung enthalten. - Mitzuliefernde Unterlagen
- Konformitätserklärung1)
- Betriebsanleitung11) Die Originalbetriebsanleitung bzw. -erklärung, für die der Hersteller bzw. der Bevollmächtigte die Verantwortung übernimmt, muss in einer EU-Amtssprache ausgestellt werden. Liegt keine Originalbetriebsanleitung bzw. -erklärung in der Amtssprache des Verwendungslandes vor, hat der Hersteller, der Bevollmächtigte oder derjenige, der das Gerät oder das Schutzsystem in das Sprachgebiet einführt, für eine Übersetzung zu sorgen. -
Weitergehende Informationen
Leitfaden zur ATEX-Produktrichtlinie (3. Ausgabe, Juni 2009, UPDATE 2011) engl.
Leitfaden zur ATEX-Produktrichtlinie (3. Ausgabe, Juni 2009) deutsche Übersetzung
Considerations papers der by ATEX Standing Committee, engl.
Fachportal zur ATEX-Produktrichtlinie (Umfassende Informationen, praktische Hilfen)
Handlungshilfe für die Marktüberwachung im Bereich der 11. GPSGV - Harmonisierte Normen
Übersicht aller harmonisierten Normen zur ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG - Benannte Stellen
Übersicht aller benannten Stellen zur ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG
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