Rechtsvorschriften 
Ökodesignrichtlinie 2009/125/EG(5)
11. April 2011
„Ökodesign“ bedeutet, dass man versucht, die Umweltverträglichkeit von Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus (Auswahl und Einsatz von Rohstoffen, Herstellung, Verpackung, Transport und Vertrieb, Installation und Wartung, Nutzung, Ende der Lebensdauer) dadurch zu verbessern, dass Umweltaspekte systematisch bereits im frühesten Stadium der Produktgestaltung berücksichtigt werden. Mit der Ökodesign-Richtlinie wird ein Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energierelevanter Produkte geschaffen. Continue reading
Gesamter Beitrag »

