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Begriffe zum Produktsicherheitsrecht aus dem neuen europäischen Rechtsrahmen(0)

30. Januar 2012

Begriffserläuterungen sind für eine konsistente Anwendung von Rechtstexten unerlässlich. Im Bereich des Produktsicherheitsrechts hat man auf europäischer Ebene mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 Begriffe festgelegt, die für zukünftige europäische Harmonisierungsrichtlinien verwendet werden. In der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde das bereits umgesetzt, bei weiteren 10 Harmonisierungsrichtlinien sind Anpassungen geplant. Begriffserläuterungen

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Bauprodukte: Deutsches Marktüberwachungsprogramm für 2012

Gemäß Artikel 18 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sektorspezifische Marktüberwachungsprogramme zu erstellen. Die Marktüberwachung für den Sektor Bauprodukte erstreckt sich auf alle Bauprodukte nach der Richtlinie 89/106/EWG, für die harmonisierte Normen gelten oder europäische technische …mehr

Marktüberwachungsbehörden in Deutschland (Update)

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Marktüberwachung: Unsicheres Mobiltelefon wird vom Markt genommen

Am 17. März 2011 unterrichteten die deutschen Behör­den die Europäische Kommission förmlich über ein von ihnen verhängtes Verbot des Inverkehrbringens eines Mo­biltelefons der Marke und des Typs XP-Ex-1, hergestellt von Experts Intrinsic Safety Specialists, Groningsewet 7, NL-2994 LC Barendrecht, Niederlande, sowie die Rück­nahme dieses Geräts vom Markt bzw. aus dem Großhan­del. Die deutschen Behörden gaben …mehr


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