EU-Framework 
Neues Europäisches Akkreditierungssystem schafft mehr Vertrauen(0)
Richtlinien nach dem neuen Konzept schreiben häufig vor, dass Produkte vor dem Inverkehrbringen durch unabhängige Dritte zertifiziert werden. Bei diesen unabhängigen Dritten handelt es sich um Labore, Inspektions- und Zertifizierungsstellen, die allgemein als Konformitätsbewertungsstellen bezeichnet werden (bisher als „benannte Stellen“ bzw. unabhängigige Prüfstellen). Für die Entscheidung, welche ihrer Konformitätsbewertungsstellen die zur Notifizierung erforderlichen Kriterien erfüllen, …mehr
Gesamter Beitrag »Begriffe zum Produktsicherheitsrecht aus dem neuen europäischen Rechtsrahmen
Begriffserläuterungen sind für eine konsistente Anwendung von Rechtstexten unerlässlich. Im Bereich des Produktsicherheitsrechts hat man auf europäischer Ebene mit dem Beschluss Nr. 768/2008/EG und der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 Begriffe festgelegt, die für zukünftige europäische Harmonisierungsrichtlinien verwendet werden. In der Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG wurde das bereits umgesetzt, bei weiteren 10 Harmonisierungsrichtlinien sind Anpassungen geplant. Begriffserläuterungen
Bauprodukte: Deutsches Marktüberwachungsprogramm für 2012
Gemäß Artikel 18 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sektorspezifische Marktüberwachungsprogramme zu erstellen. Die Marktüberwachung für den Sektor Bauprodukte erstreckt sich auf alle Bauprodukte nach der Richtlinie 89/106/EWG, für die harmonisierte Normen gelten oder europäische technische …mehr
Marktüberwachungsbehörden in Deutschland (Update)
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