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Leitlinien zur PSA-Richtlinie 89/686/EWG(0)
20. September 2010
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Gesamter Beitrag »PSA-Richtlinie 89/686/EWG: Marktüberwachungsbehörde verbietet das Inverkehrbringen von Feuerwehrstiefel
Eine deutsche Marktüberwachungsbehörde hat wegen gravierender Mängel mit einer Untersagungsverfügung (Aktenzeichen: 55.3.8221-Bro (UV 004/10)) das Inverkehrbringen von Feuerwehrstiefeln untersagt. Feuerwehrstiefel liegen im Geltungsbereich der Europäischen Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Rechtsvorschriften sind in Deutschland durch die 8. GPSGV in nationales Recht umgesetzt werden.
PSA-Richtlinie: Harmonisierte Norm verliert Konformitätsvermutung
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