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Leitlinien zur PSA-Richtlinie 89/686/EWG(0)

20. September 2010

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PSA-Richtlinie 89/686/EWG: Marktüberwachungsbehörde verbietet das Inverkehrbringen von Feuerwehrstiefel

Eine deutsche Marktüberwachungsbehörde hat wegen gravierender Mängel mit einer Untersagungsverfügung (Aktenzeichen: 55.3.8221-Bro (UV 004/10)) das Inverkehrbringen von Feuerwehrstiefeln untersagt. Feuerwehrstiefel liegen im Geltungsbereich der Europäischen Richtlinie 89/686/EWG über persönliche Schutzausrüstungen (PSA). Die Rechtsvorschriften sind in Deutschland durch die 8. GPSGV in nationales Recht umgesetzt werden.

PSA-Richtlinie: Harmonisierte Norm verliert Konformitätsvermutung

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