Rechtsvorschriften 
EMV-Richtlinie 2004/108/EG(0)
30. März 2010
Damit beim Betrieb elektrischer oder elektronischer Geräte keine anderen Geräte oder Funk und Telekommunikationsanlagen in ihrer Funktion gestört werden, müssen sie untereinander elektromagnetisch verträglich sein. Dieses Ziel lässt sich auf zwei Arten erreichen, nämlich indem man die Störaussendungen des einen Geräts begrenzt oder indem man das andere Gerät so störfest konzipiert, dass es in seiner Funktion nicht gestört werden kann.
Gesamter Beitrag »

