Fachportal: CE-Richtlinien und CE-Kennzeichnung

Informationen rss

Bauprodukte: Deutsches Marktüberwachungsprogramm für 2012(0)

19. Januar 2012

Gemäß Artikel 18 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sektorspezifische Marktüberwachungsprogramme zu erstellen. Die Marktüberwachung für den Sektor Bauprodukte erstreckt sich auf alle Bauprodukte nach der Richtlinie 89/106/EWG, für die harmonisierte Normen gelten oder europäische technische …mehr

Gesamter Beitrag »

Bauprodukte: Änderung der Rechtsvorschriften für die Marktüberwachung

Mit Artikel 2 des “Gesetzes zur Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts” vom 8. November 2011 ist auch eine Änderung des Bauproduktegesetzes (BauPG) verbunden. Dadurch wird das BauPG im Wesentlichen in zwei Punkten geändert, die Anpassung der Marktüberwachungsvorschriften an europäische Vorgaben
und die Teil-Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) hinsichtlich der Bestimmung zur Zuständigkeit der notifizierenden Behörde.

Bauprodukte: Deutsche Zusatzanforderungen nicht vereinbar mit dem EU-Recht

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine für Bauprodukte geltenden Vorschriften und Verfahren (konkret: die Bauregellisten) zu ändern, mit denen derzeit Zusatzanforderungen an Produkte aufgestellt werden, die von harmonisierten europäischen Normen erfasst sind und eine CE-Kennzeichnung tragen. Solche Zusatzanforderungen verstoßen gegen die Vorschriften des europäischen Binnenmarktes.

Neue Bauprodukte-Verordnung ersetzt die bisherige Bauprodukte-Richtlinie

Die bisherige Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) ist durch eine neue Bauprodukte-Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ersetzt worden, die die neuen Entwicklungen im Bereich der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft (Neuer Rechtsrahmen) und der Tatsache Rechnung trägt, dass Anwen dung und Durchsetzung der Vorschriften der Richtlinie 89/106/EWG nicht immer vollständig ihren Zweck erfüllt haben. Die Bestimmungen des Neuen Rechtsrahmens werden in Bereichen wie den Kriterien für die Notifizierung der Stellen, die Aufgaben eines unabhängigen Dritten wahrnehmen, und bei den Marktüberwachungsbestimmungen zugrunde gelegt.

twitter

Powered by Twitter Tools