Rechtsvorschriften 
Aufzugsrichtlinie 95/16/EG(0)
24. April 2010
Aufzüge sind für den bequemen und sicheren Zugang zu modernen Gebäuden entscheidend. Der Einbau von Aufzügen in neuen sowie in zahlreichen vorhandenen Gebäuden spielt in einer alternden Gesellschaft eine immer wichtigere Rolle, weil der sozialen Integration von Menschen mit besonderen Bedürfnissen zunehmend Vorrang eingeräumt wird.
Die Aufzugsrichtlinie 95/16/EG verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll sie den freien Verkehr im Bereich Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile im europäischen Binnenmarkt fördern und zum anderen soll sie ein hohes Maß an Sicherheit für die Benutzer und das Wartungspersonal von Aufzügen garantieren.


