Aufzüge 
Aufzugsrichtlinie: Aktualisierung der harmonisierten Normen (I/2011)(0)
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Gesamter Beitrag »Harmonisierte Normen zur Aufzugsrichtlinie 95/16/EG
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Warenaustausch der EU mit der Schweiz: Gegenseitige Anerkennungen (MRA) auch für Aufzüge
Mit Beschluss Nr. 1/2009 vom 21. Dezember 2009 wurde Anhang 1 des “Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenos senschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen” um das Kapitel 17 (Aufzüge) erweitert sowie Kapitel 1 (Maschinen) geändert. Der Beschluss wurde im Amtsblatt der EU Nr. L 147 vom 12.6.2010 veröffentlicht
Konformitätsbewertungsverfahren nach der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG
Konformitätsbewertungsverfahren beschreiben die Vorgehensweise (das Verfahren), ob die spezifischen Anforderungen in Anhang I der Aufzugsrichtlinie 95/16/EG erfüllt worden sind. Weil der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurfs- und Fertigungsprozess bzw. die Montage in allen Einzelheiten kennt, ist er alleine für die Durchführung des gesamten Konformitätsbewertungsverfahren verantwortlich. Vergibt der Hersteller bzw. der Montagebetrieb den Entwurf oder die Fertigung bzw. die Montage als Untervertrag, bleibt er dennoch für die Durchführung der Konformitätsbewertung in beiden Fertigungsstufen verantwortlich.


